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Sonderfreigabe und Abweichungsgenehmigung beim Kunden beantragen
Wann Sie für abweichende Teile eine Sonderfreigabe oder für eine geplante Abweichung eine Abweichungsgenehmigung beim Kunden beantragen, was in den Antrag gehört und woran solche Anträge in der Praxis scheitern – mit einem ausgefüllten Beispiel.
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Sonderfreigabe, Abweichungsgenehmigung, Änderung: der Unterschied
Beide Begriffe meinen dasselbe Grundprinzip: Der Kunde stimmt zu, dass Teile, die nicht in allem der Zeichnung, der Spezifikation oder dem freigegebenen Prozess entsprechen, trotzdem geliefert werden dürfen – begrenzt auf eine Menge oder einen Zeitraum.
Im Sprachgebrauch der Qualität unterscheidet man üblicherweise nach dem Zeitpunkt. Die Sonderfreigabe (englisch »concession«) gilt für Teile, die bereits gefertigt sind und abweichen. Die Abweichungsgenehmigung (englisch »deviation permit«, oft kurz »Deviation«) wird vor der Fertigung beantragt, für eine geplante, vorübergehende Abweichung – etwa ein Ersatzmaterial, weil das freigegebene nicht lieferbar ist. Viele Betriebe und Kunden verwenden die Begriffe nicht trennscharf, und manche Kunden haben nur ein Formular für beides.
Klar abgrenzen sollten Sie beides von einer Änderung: Soll die Abweichung dauerhaft gelten, ist das ein Änderungsantrag mit neuer Zeichnung und meist neuer Bemusterung, keine Sonderfreigabe.
| Situation | Was passt | Zeitpunkt des Antrags |
|---|---|---|
| Teile gefertigt, ein Maß knapp außerhalb der Toleranz, Funktion voraussichtlich nicht berührt | Sonderfreigabe | nach der Fertigung, vor dem Versand |
| Freigegebenes Rohmaterial nicht lieferbar, gleichwertiges Material eines anderen Herstellers verfügbar | Abweichungsgenehmigung | vor der Fertigung |
| Ersatzwerkzeug oder andere Maschine für einige Wochen, Teil bleibt zeichnungsgerecht | je nach Kunde Abweichungsgenehmigung oder Änderungsanzeige | vor der Fertigung |
| Toleranz ist dauerhaft nicht einzuhalten und funktional unnötig eng | Änderungsantrag (Zeichnungsänderung) | sobald bekannt; bis zur Änderung ggf. Sonderfreigabe |
| Teile ohne Freigabe schon beim Kunden | keine Sonderfreigabe, sondern sofortige Meldung und Eindämmung | sofort |
Der rechtliche Hintergrund in Kürze
Eine Sache ist nach § 434 Abs. 1 BGB frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entspricht. Zu den subjektiven Anforderungen gehört nach Abs. 2 vor allem die vereinbarte Beschaffenheit, etwa Art, Menge, Qualität und Funktionalität.
In der Zulieferpraxis sind Zeichnung, Spezifikation und Bestellung der übliche Ort, an dem diese Beschaffenheit festgelegt wird. Teile, die davon abweichen, haben also nicht die vereinbarte Beschaffenheit – auch wenn sie funktionieren.
Die Sonderfreigabe ist die schriftliche Zustimmung des Kunden zu genau dieser Abweichung an genau dieser Menge. Wie weit sie reicht, hängt an ihrem Wortlaut: Was nicht drinsteht, ist nicht freigegeben. Deshalb lohnt es, Merkmal, Grenzen, Menge und Gültigkeit genau zu beschreiben.
Wann ein Antrag sinnvoll ist – und wann nicht
Ein Antrag ist kein Ersatz für Qualität, sondern eine Ausnahme für eine Notlage. Sinnvoll ist er, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind: Die Abweichung ist vor dem Versand bekannt und vollständig beschrieben; nach Ihrer Bewertung sind Funktion, Montage, Lebensdauer und Sicherheit nicht berührt; ein zeichnungsgerechter Ersatz ist nicht rechtzeitig verfügbar, und ohne Teile stünde beim Kunden die Montage.
Ein Nein ist wahrscheinlich – oder der Antrag gar nicht der richtige Weg – in diesen Fällen:
- Besondere Merkmale: Merkmale, die für Sicherheit oder gesetzliche Vorgaben wichtig sind, sind in Zeichnungen oft mit einem Symbol gekennzeichnet. Viele Kunden lassen dort keine Sonderfreigabe zu oder verlangen eine Freigabe auf höherer Ebene.
- Wiederholung: Der dritte Antrag für dasselbe Merkmal zeigt dem Kunden, dass der Prozess es nicht beherrscht. Dann erwartet er eine Abstellmaßnahme oder einen Änderungsantrag, keine weitere Ausnahme.
- Teile schon geliefert: Was ohne Zustimmung beim Kunden liegt, ist ein Fall für Meldung und Eindämmung. Melden Sie es selbst, bevor der Kunde es findet; das Vorgehen steht unter D3 Sofortmaßnahmen.
- Unklare Ursache: Wer nicht weiß, warum die Teile abweichen, kann auch nicht sagen, ob nur ein Merkmal betroffen ist.
Eine Sonderfreigabe wird vor dem Versand beantragt und erteilt. Teile, die ohne Freigabe das Haus verlassen haben, melden Sie dem Kunden sofort – das ist dann eine Eindämmung, kein Antrag.
Was in den Antrag gehört
Viele Kunden haben ein eigenes Formular oder eine Funktion im Lieferantenportal. Die Inhalte sind fast überall dieselben. Je vollständiger der Antrag, desto schneller kann der Kunde entscheiden – unvollständige Anträge gehen mit Rückfragen hin und her, während die Zeit bis zum Liefertermin abläuft.
| Angabe | Inhalt | Warum der Kunde sie braucht |
|---|---|---|
| Teil | Teilenummer des Kunden, Benennung, Zeichnung mit Index | Eindeutige Zuordnung |
| Merkmal laut Zeichnung | Position in der Zeichnung, Nennmaß, Toleranz | Damit Entwicklung und Qualität wissen, worüber sie entscheiden |
| Ist-Zustand | Messbereich (kleinster und größter Wert), Anzahl gemessener Teile, Messmittel | Zeigt, wie groß die Abweichung wirklich ist |
| Betroffene Menge | Stückzahl, Lose, Chargen, Fertigungsdatum | Begrenzt die Freigabe und macht sie rückverfolgbar |
| Gültigkeit | Stückzahl oder Datum, je nachdem, was zuerst erreicht ist | Eine Freigabe ohne Ende ist eine verdeckte Änderung |
| Bewertung der Auswirkung | Funktion, Montage, Lebensdauer, Folgeprozesse beim Kunden – mit Begründung und, wenn möglich, Versuchsergebnis | Grundlage für die Entscheidung der Entwicklung |
| Vorläufige Ursache und Abstellmaßnahme | Warum die Teile abweichen, was bis wann geändert wird, verantwortliche Rolle | Der Kunde will wissen, dass es bei einer Ausnahme bleibt |
| Kennzeichnung | Etikett mit Freigabenummer an jeder Verpackungseinheit, Vermerk auf dem Lieferschein | Wareneingang und Montage erkennen die Teile |
| Muster und Belege | Fotos, Messprotokoll, auf Wunsch Musterteile | Ersetzt Diskussionen über Worte |
| Ansprechpartner | Rolle und Erreichbarkeit | Für Rückfragen innerhalb von Stunden |
Fiktives Beispiel: Sonderfreigabe für ein Stanzteil
Ein erfundener Stanzbetrieb stellt bei der Endprüfung am Montag, 12.10.2026, fest: Am Halteblech 30-221, Index D, ist die Bohrung Ø 6,4 +0,1 mm zu groß. Nach einem Stempelbruch war ein Ersatzstempel aus dem falschen Fach eingebaut worden. Alle 1.850 Teile aus Los 2610-03 sind betroffen; keines hat das Haus verlassen. Der Kunde braucht 1.200 Teile am Freitag, 16.10.; zeichnungsgerechte Neuteile sind frühestens am 21.10. lieferbar, weil das Band (Coil) erst am 19.10. kommt.
Der Antrag geht am 12.10. um 15:00 Uhr an den Kunden:
| Angabe | Eintrag (fiktiv) |
|---|---|
| Antragsnummer | SF-2026-014 |
| Teil | Halteblech 30-221, Zeichnung Index D |
| Merkmal | Pos. 7, Durchgangsbohrung Ø 6,4 +0,1 mm (6,40–6,50 mm) |
| Ist-Zustand | 6,52–6,56 mm; 125 Teile gemessen mit Grenzlehrdorn 6,40/6,50 und Bohrungsmessgerät; alle übrigen Merkmale an 5 Teilen vollständig gemessen, in Toleranz |
| Betroffene Menge | 1.850 Teile, Los 2610-03, gefertigt am 09.10.2026; alle im Sperrlager |
| Beantragte Menge und Gültigkeit | 1.850 Teile, längstens bis 30.10.2026 |
| Bewertung der Auswirkung | Bohrung dient als Durchgangsbohrung für eine Schraube M6 mit Scheibe. Verschraubungsversuch an 20 Teilen mit Schraube und Scheibe laut Stückliste: Anzugsmoment laut Zeichnung erreicht, Scheibe liegt vollständig auf. Auswirkung auf die Lage des Bauteils beim Kunden können wir nicht beurteilen – Bitte um Bewertung durch die Entwicklung. |
| Vorläufige Ursache | Nach Stempelbruch Ersatzstempel Ø 6,55 statt Ø 6,45 eingebaut; Stempelfächer ohne Kennzeichnung je Werkzeug; nach einem Stempelwechsel war keine Erstteilprüfung vorgeschrieben |
| Abstellmaßnahmen | Durchmesser auf jedem Stempel graviert, Ablage je Werkzeug mit Nummer (Werkzeugbau, bis 23.10.); Erstteilprüfung der Bohrungen auch nach jedem Stempelwechsel, Rüstcheckliste Rev. 4 (Qualitätsleitung, bis 16.10.) |
| Kennzeichnung | Gelbes Etikett »SF-2026-014 – Bohrung Pos. 7: 6,52–6,56 mm« an jeder Kiste; Vermerk auf dem Lieferschein; getrennte Lieferung |
| Anlagen | Messprotokoll, Fotos Stempel und Bohrung, Protokoll Verschraubungsversuch |
Der Antrag sagt offen, was der Lieferant nicht beurteilen kann. Das ist kein Schwachpunkt, sondern genau die Frage, die der Kunde beantworten muss.
Die Antwort des Kunden und was danach kommt
Beim Kunden entscheiden meist mehrere Stellen: Die Lieferantenqualität (der SQE, Supplier Quality Engineer) sammelt, die Entwicklung bewertet die Funktion, die Montage die Verbaubarkeit. Das dauert Tage, nicht Stunden. Feste Fristen dafür gibt es nicht; stellen Sie den Antrag deshalb, sobald die Abweichung feststeht.
Im Beispiel antwortet der Kunde am Mittwoch, 14.10.: freigegeben sind 1.200 Teile, gültig bis 23.10.2026, nur für das Werk mit der Montagelinie, für die der Bedarf besteht, Kennzeichnung wie beantragt. Die restlichen 650 Teile sind nicht freigegeben; der Kunde verlangt einen 8D-Bericht bis D5 in 10 Arbeitstagen. Teilfreigaben wie diese sind häufig – der Kunde gibt so viel frei, wie er braucht, nicht so viel, wie da ist.
Nach der Freigabe kommt es auf die Disziplin im eigenen Haus an:
- Mengen zählen: Gelieferte Menge je Freigabe laufend festhalten. Ist die Menge oder das Datum erreicht, geht kein abweichendes Teil mehr raus.
- Kennzeichnen: Jede Verpackungseinheit mit Freigabenummer; Lieferschein mit Vermerk. Ungekennzeichnete Teile landen beim Kunden als neue Reklamation.
- Rest entscheiden: Die 650 nicht freigegebenen Teile werden verschrottet oder nachgearbeitet, wenn das technisch möglich und vom Kunden erlaubt ist. Wie man das entscheidet und dokumentiert, steht unter Nacharbeit, Sortierung, Verschrottung.
- Rückverfolgbarkeit: Freigabenummer zum Los ablegen, damit Sie in einem späteren Fall wissen, welche Teile mit welcher Abweichung wohin gingen. Mehr unter Rückverfolgbarkeit.
- Abstellen und belegen: Die Abstellmaßnahme umsetzen und ihre Wirkung nachweisen, wie unter D5/D6 Maßnahmen und Wirksamkeit beschrieben.
Fallstricke
Die folgenden Fehler machen aus einer erteilten Freigabe im Nachhinein doch eine Reklamation:
- Mündliche Zusage: Der SQE sagt am Telefon »schicken Sie die Teile«. Ohne schriftliche Freigabe mit Nummer haben Sie im Streitfall nichts in der Hand. Mindestens eine E-Mail mit Merkmal, Menge und Gültigkeit erbitten.
- Freigabe ohne Ende: »Bis auf Weiteres« ist keine Begrenzung. Ohne Menge oder Datum wird die Ausnahme zum Dauerzustand, den bei der nächsten Reklamation niemand mehr belegen kann.
- Falscher Empfänger: Die Freigabe gilt für ein Werk des Kunden, die Teile gehen auch an ein anderes.
- Weitere Abweichung mitgeliefert: Die Freigabe deckt nur das beantragte Merkmal. Hat das Los noch eine zweite Abweichung, ist sie nicht freigegeben.
- Abweichung des eigenen Lieferanten durchgereicht: Wenn Ihr Härter oder Beschichter Sie um eine Sonderfreigabe bittet und die Abweichung das Merkmal Ihres Kunden berührt, dürfen Sie nur zustimmen, wenn Ihr Kunde zugestimmt hat.
- Wer zahlt den Mehraufwand: Manche Kunden belasten Bearbeitungsaufwand oder zusätzliche Prüfungen beim Wareneingang. Das vorher klären; Hintergründe unter Belastungsanzeige.
- Folgen für die Bewertung: Manche Kunden zählen Sonderfreigaben in der Lieferantenbewertung mit. Fragen Sie nach, siehe Lieferantenbewertung.
Häufige Fragen
Ist eine Sonderfreigabe dasselbe wie eine Reklamation?
Nein. Eine Sonderfreigabe beantragen Sie selbst, bevor die Teile das Haus verlassen, und der Kunde stimmt der Abweichung zu. Eine Reklamation entsteht, wenn der Kunde eine Abweichung findet, der er nicht zugestimmt hat.
Wer darf beim Kunden eine Sonderfreigabe erteilen?
Das regelt der Kunde selbst, meist in der Qualitätssicherungsvereinbarung oder im Lieferantenhandbuch. Üblich ist eine Entscheidung durch Qualität und Entwicklung gemeinsam; eine Zusage allein aus dem Einkauf reicht in der Regel nicht. Fragen Sie im Zweifel, wer unterschreiben muss.
Wie lange gilt eine Abweichungsgenehmigung?
So lange, wie darin steht – als Stückzahl, als Datum oder beides, je nachdem, was zuerst erreicht ist. Fehlt eine Begrenzung, bitten Sie um eine; eine unbegrenzte Ausnahme ist eine verdeckte Änderung.
Muss ich nach einer Sonderfreigabe einen 8D-Bericht schreiben?
Viele Kunden verlangen Ursache und Abstellmaßnahme, oft als 8D-Bericht oder in einer Kurzform. Spätestens beim zweiten Antrag für dasselbe Merkmal wird ein vollständiger 8D erwartet. Aufbau und Inhalt stehen unter 8D-Report-Vorlage.
Kann der Kunde trotz Sonderfreigabe reklamieren?
Für das freigegebene Merkmal in der freigegebenen Menge hat er zugestimmt. Für alles andere – ein zweites Merkmal, eine größere Menge, ein anderes Werk – gelten die normalen Regeln. Darum gehören Merkmal, Grenzen, Menge und Gültigkeit genau in den Antrag.
Quellen
- § 434 BGB – Sachmangel, gelesen am 09.10.2026
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Norm in der gültigen Fassung und die Vorgaben Ihres Kunden.